Ihre Primarschüler*innen der kommenden 6 Jahre ermitteln wir über folgende Einflussfaktoren:

Summe der Kinder im Einschulungsrhythmus aus Ihrem Melderegister, kleinräumig den Schulstandorten zugewiesen

Zuzugsannahmen entsprechend der demografischen Grundprognose (s. Demographie)

Beispiel Diagramm links: Beispiel Landkreis Neuwied: dargestellt sind die Zahlen der schulpflichtig werdenden Kinder aus den Melderegistern der Verbandsgemeinden und der Stadt Neuwied; farblich abgehoben in den Prognosejahren die Zuzugsannahmen, die wir auf Ebene der Verbandsgemeinden und der Stadt Neuwied jeweils hinterlegt haben. 

 

Wanderungsbewegungen zwischen Schulstandorten in den Vorjahren

Veränderungen in aufsteigenden Klassen

Beispiel Diagramm rechts: GS Bustedt aus dem SEP der Stadt Bünde (NRW). Der Einzugsbereich der Schule ist relativ klein, im Melderegister sind deutlich weniger Kinder verzeichnet als wir in Jahrgangsstufe 1 vorfinden. Der Abgleich von Jahrgangsstufe 1 und Melderegister ergibt ein Plus von 122,8 Prozent. Die Schule ist jedoch nur für acht Klassen ausgelegt und nimmt aufgrund des inklusiven Arbeitens maximal 52 SuS auf. Dies haben wir in der Prognose bereits berücksichtigt, und in den Jahren die Gewinne gegenüber dem Melderegister so angepasst, dass die Schule jeweils voll ausgelastet ist, aber nicht mehr als 2 Züge bildet. Die Anzahl der SuS verändert sich zudem zwischen Einschulung und Verlassen der Schule: so sind im Beispiel in Jahrgangsstufe 2 im Schnitt 7,0 Prozent mehr Kinder vorhanden als in Jahrgangsstufe 1 des Vorjahres: ein typisches Kennzeichen von Schulen, in denen Kinder die Schuleingangsphase in drei statt zwei Jahren durchlaufen, oder von Einzugsbereichen mit hoher unterjähriger Wanderungsdynamik. In Jahrgangsstufe 3 und 4 hingegen zeigen sich dann leicht negative Effekte. 

 

Wichtige Zukunftsthemen für die Primarstufe sind die Inklusion sowie die Betreuungsangebote. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sprechen wir mit Ihnen ab, welche Ansätze Sie als Schulträger bislang verfolgt haben. Wir beraten Sie im Hinblick auf mögliche Wege für die Zukunft und die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.

Beispiel Tabelle links: im SEP der Stadt Kaiserslautern wurden für die Folgejahre je Standort Zielwerte definiert, die sich an den Ausgangswerten orientieren und berücksichtigen, ob sich einer der Horte im Einzugsbereich befindet. Je nach Standort ergeben sich daher Zielwerte zwischen 50 und 90 Prozent. Die Vorgehensweise bei der Berechnung der möglichen zukünftigen "Betreuunskinder" unterscheidet sich je nach Schulträger und wird jeweils individuell abgestimmt.