Zunächst errechnen wir Ihnen die Entwicklung der Bevölkerung, insbesondere in den schulrelevanten Altersjahrgängen. Unsere Vorgehensweise unterscheidet sich dabei in zwei grundlegenden Punkten wesentlich von der Herangehensweise der Statistischen Landesämter: 

1.) Wir rechnen "von unten nach oben": die (ehemaligen) Grundschulbezirke oder Stadtquartiere stellen jeweils unsere Analyseeinheiten dar. Nur wenn diese zu klein sind, fassen wir mehrere Einheiten zusammen. Das Ergebnis für die Gebietskörperschaft insgesamt ergibt sich dann jeweils als Summe der einzelnen kleinräumigen Vorausberechnungen. 

2.) Wir arbeiten mit den Melderegisterdaten der Kommunen, nicht mit der zensus-basierten Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Vorteil: die Melderegisterdaten liegen kleinräumig vor und sind aus unserer Sicht insbesondere bei Fragen zur Anzahl von Kita- und Schulkindern belastbarer als die Daten der Statistischen Landesämter. 

Unsere demographischen Analysen bestehen jeweils aus drei Komponenten: 

1.) Auswertung des aktuellen Altersaufbaus mit Interpretation von Spezifika, die vom Bundesschnitt abweichen

2.) Auswertung der Veränderungen in den einzelnen Altersjahrgängen in den letzten sechs Jahren: Darstellung von Zu- und Fortzugseffekten

3.) Kombination der Erkenntnisse aus Schritt 1 und 2 mit Angaben zur zukünftigen Entwicklung im Wohnungsbau, Generationswechseleffekten  und Nachverdichtung im Wohnungsbestand, Geburten- und Sterberaten zu einer Bevölkerungsvorausberechnung; diese legen wir aggregiert nach planungsrelevanten Alterskohorten vor

Wir zeigen Ihnen transparent die Herleitung der Zuzugs- oder Fortzugsannahmen und besprechen die Annahmen mit Ihnen als Auftraggeber, der die besten Kenntnisse über die eigene Stadtentwicklung hat. Unser Ziel ist eine einheitliche Vorgehensweise der unterschiedlichen Fachplanungen innerhalb einer Gebietskörperschaft: wenn alle das selbe demographische Ziel vor Augen haben, entsteht Stadtentwicklung aus einem Guss. 

Das Ergebnis der Prognose der schulrelevanten Altersjahrgänge erhalten Sie für einen Zeithorizont von 20 Jahren: 

Die ersten sechs Jahre davon bilden den mittelfristigen Planungshorizont. Dieser wird im Schulentwicklungsplan über die Anzahl der Kinder im Einschulungsrhythmus sowie Annahmen zu Wanderungsbewegungen schulscharf abgebildet. Die dort angesetzten Zuzugsannahmen gleichen wir mit dem Ergebnis der Bevölkerungsvorausberechnung ab.

Die späteren Prognose-Jahre lassen hinsichtlich der Annahmen in Bezug auf Wanderungsbewegungen mehr Spielraum - und damit mehr Ungewissheit. Wir erläutern jeweils, welche Entwicklungsrichtung zu erwarten ist. Ziel ist, Entscheidungen über ggf. erforderliche Investitionen auf einer soliden Entscheidungsgrundlage treffen zu können: lohnt sich die Investition? Sind die Kinder noch da, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist? Oder brauchen Sie vielmehr eine vorübergehende Lösung zur Überbrückung von Kapazitätsengpässen?